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VVT-Musterbefüllungen

VVT-Musterbefüllungen für typische Solo-Branchen

Das Hauptkapitel hat erklärt, was ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist, warum es Pflicht ist und wie man es aufbaut. Dieser Anhang liefert konkrete Musterbefüllungen für fünf typische Berufsbilder von Selbständigen: freie Texterin/Texter, Unternehmensberater/in, Fotograf/in, Webdesigner/in und Heilpraktiker/in.

Alle Muster sind Ausgangspunkte – keine fertigen Dokumente. Prüfe jeden Eintrag auf deine konkrete Situation: Welche Dienste nutzt du tatsächlich? Welche Auftragsverarbeiter hast du? Welche Rechtsgrundlage passt wirklich? Ergänze, was fehlt, und streiche, was nicht zutrifft.

Für alle Muster gilt: Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) werden als Verweis auf ein separates TOM-Dokument behandelt – was dort stehen sollte, ergibt sich aus den Maßnahmen in den Teilen 2 und 6 dieses Guides.


Muster 1: Freie/r Texter/in / Copywriter/in

Verantwortliche/r: [Name, Adresse, E-Mail]
Stand: [Datum]


Verarbeitungstätigkeit 1: Kundenverwaltung und Auftragsabwicklung

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Aufträgen; Kommunikation mit Kunden
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen)
Betroffene Personen Kunden (natürliche Personen); Ansprechpartner bei Unternehmen
Datenkategorien Name, Firmenname, Adresse, E-Mail, Telefon, Projektinhalte, ggf. Bankverbindung
Empfänger Steuerberater/in; Buchhaltungssoftware (Anbieter: ____); ggf. Zahlungsdienstleister
Drittland Ggf. ja, wenn Buchhaltungssoftware auf US-Servern: Grundlage EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln – beim Anbieter prüfen
Speicherdauer Vertragsdaten: 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO); Kommunikation: 3 Jahre nach Vertragsende (Verjährungsfrist)
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Verarbeitungstätigkeit 2: Rechnungsstellung und Buchhaltung

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Erstellung und Versand von Rechnungen; steuerrechtliche Dokumentation
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung: §§ 14, 14a UStG, § 257 HGB, § 147 AO)
Betroffene Personen Kunden (natürliche Personen); Ansprechpartner bei Unternehmen
Datenkategorien Name, Adresse, ggf. USt-ID, Leistungsbeschreibung, Betrag, Bankverbindung
Empfänger Steuerberater/in; Finanzamt; Buchhaltungssoftware (Anbieter: ____)
Drittland Wie Verarbeitungstätigkeit 1
Speicherdauer 10 Jahre (handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht)
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Verarbeitungstätigkeit 3: E-Mail-Kommunikation

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Geschäftliche Kommunikation mit Kunden, Interessenten und Dienstleistern
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) / Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Geschäftskommunikation)
Betroffene Personen Kunden, Interessenten, Lieferanten, Kooperationspartner
Datenkategorien Name, E-Mail-Adresse, Kommunikationsinhalte
Empfänger E-Mail-Anbieter (Anbieter: ____) als Auftragsverarbeiter
Drittland Abhängig vom E-Mail-Anbieter – bei US-Anbietern (Google Workspace, Microsoft 365): Grundlage EU-US DPF
Speicherdauer Geschäftliche Korrespondenz: 6 Jahre (§ 257 HGB); rein private Anfragen ohne Vertragsschluss: nach 3 Monaten löschen
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Verarbeitungstätigkeit 4: Website und Kontaktformular

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Informationsbereitstellung; Bearbeitung von Kontaktanfragen
Rechtsgrundlage Kontaktformular: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) / Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Beantwortung von Anfragen). Webhosting/technisch notwendige Daten: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Betroffene Personen Websitebesucher; Personen, die das Kontaktformular nutzen
Datenkategorien IP-Adressen (Serverlog); Name, E-Mail, Nachrichteninhalt (Kontaktformular)
Empfänger Webhoster (Anbieter: ____) als Auftragsverarbeiter; ggf. Formular-Plugin-Anbieter
Drittland Abhängig vom Webhoster – deutsche/europäische Hoster bevorzugen
Speicherdauer Serverlogs: max. 7 Tage; Kontaktanfragen: bis Bearbeitung abgeschlossen, danach wie E-Mail-Kommunikation
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Muster 2: Unternehmensberater/in / Coach

Verantwortliche/r: [Name, Adresse, E-Mail]
Stand: [Datum]

Hinweis für Coaches: Je nach Beratungsfeld können besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO berührt werden – etwa wenn Gesundheitsthemen, psychische Belastungen oder ähnliche sensible Inhalte Teil der Beratung sind. In diesem Fall gelten erhöhte Anforderungen und ggf. zusätzliche Rechtsgrundlagen nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO.


Verarbeitungstätigkeit 1: Kundenverwaltung, Auftragsabwicklung und Beratungsdokumentation

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Anbahnung und Durchführung von Beratungsaufträgen; Dokumentation von Beratungsleistungen; Nachverfolgung von Maßnahmen
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
Betroffene Personen Kunden (natürliche Personen, Einzelunternehmer); Ansprechpartner und Mitarbeiter bei Unternehmenskunden
Datenkategorien Name, Position, Firmenname, Adresse, E-Mail, Telefon; Beratungsinhalte, Protokolle, Arbeitsergebnisse; ggf. wirtschaftliche Situation des Unternehmens
Empfänger Steuerberater/in; Projektmanagement-Tool (Anbieter: _, AVV vorhanden: ja/nein); Cloud-Speicher (Anbieter: _, AVV vorhanden: ja/nein)
Drittland Ggf. ja – beim jeweiligen Anbieter prüfen
Speicherdauer Vertragsdaten und Arbeitsergebnisse: 10 Jahre; Beratungsnotizen ohne Vertragsrelevanz: 3 Jahre nach Auftragsende
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Verarbeitungstätigkeit 2: Videokonferenzen

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Durchführung von Beratungsgesprächen und Meetings per Videokonferenz
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
Betroffene Personen Kunden, Teilnehmer an Meetings
Datenkategorien Name, E-Mail (bei Einladung); Bild und Ton während des Gesprächs; ggf. Chat-Inhalte; bei Aufzeichnung: vollständige Aufzeichnungsdaten
Empfänger Videokonferenz-Anbieter (Anbieter: ____) als Auftragsverarbeiter
Drittland Abhängig vom Anbieter. Zoom: US-Server möglich, Grundlage EU-US DPF. Microsoft Teams: EU-Rechenzentren verfügbar. Empfehlung: europäische Server wählen und in den Einstellungen aktivieren
Speicherdauer Keine Aufzeichnung ohne ausdrückliche Einwilligung; falls aufgezeichnet: Einwilligung dokumentieren, Aufzeichnung nach Zweckerfüllung löschen
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Verarbeitungstätigkeit 3: Newsletter / E-Mail-Marketing

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Versand von Newslettern und Marketingmitteilungen an Interessenten und ehemalige Kunden
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung); bei ehemaligen Kunden für eigene ähnliche Produkte/Dienstleistungen: ggf. § 7 Abs. 3 UWG (Ausnahme für Bestandskunden)
Betroffene Personen Newsletter-Abonnenten
Datenkategorien Name (optional), E-Mail-Adresse; Öffnungs- und Klickdaten (falls Tracking aktiv)
Empfänger E-Mail-Marketing-Dienst (Anbieter: ____, z. B. Brevo, Mailchimp, CleverReach) als Auftragsverarbeiter
Drittland Abhängig vom Anbieter – Mailchimp: US-Anbieter, EU-US DPF; Brevo: EU-Anbieter. AVV vorhanden: ja/nein
Speicherdauer Bis Widerruf der Einwilligung; nach Abmeldung: unverzüglich löschen, Einwilligungsnachweis separat 3 Jahre aufbewahren
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Muster 3: Fotograf/in

Verantwortliche/r: [Name, Adresse, E-Mail]
Stand: [Datum]

Besonderheit Fotografie: Fotografien natürlicher Personen sind personenbezogene Daten. Für die Anfertigung, Speicherung und Veröffentlichung von Personenfotografien gelten neben der DSGVO auch das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG). Einwilligungen für Veröffentlichungen sollten schriftlich und spezifisch eingeholt werden.


Verarbeitungstätigkeit 1: Kundenverwaltung und Auftragsabwicklung

Wie Muster 1, Verarbeitungstätigkeit 1 – ggf. ergänzen um: Hochzeitsdaten, Terminkoordinaten, Veranstaltungsorte.


Verarbeitungstätigkeit 2: Aufnahme, Speicherung und Bearbeitung von Personenfotografien

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Erbringung der beauftragten Fotografie-Dienstleistung; Speicherung der Rohdaten und bearbeiteten Bilder zur Auftragsabwicklung und ggf. als Portfolio
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für auftragsgemäße Verwendung; Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) für Portfolio-Nutzung und Veröffentlichung
Betroffene Personen Auftraggeber; fotografierte Personen (können von Auftraggeber abweichen, z. B. bei Hochzeiten auch Gäste)
Datenkategorien Fotografien und Videomaterial; ggf. Namen der abgebildeten Personen; biometrische Daten bei automatischer Gesichtserkennung (Art. 9 DSGVO – besondere Vorsicht)
Empfänger Cloud-Speicher für Bildübermittlung an Kunden (Anbieter: _); Bildbearbeitungs-Software (lokal oder Cloud-basiert: _); bei Hochzeitsfotografie: ggf. weitere Dienstleister (Videograf)
Drittland Abhängig vom Cloud-Anbieter – CloudAnker, PhotoShelter, Pixieset prüfen
Speicherdauer Rohdaten: nach Übergabe an Kunden und Ablauf der Reklamationsfrist löschen (empfohlen: 1 Jahr); Bearbeitete Endversionen: wie mit Kunden vereinbart; Portfolio-Bilder: nur mit ausdrücklicher, jederzeit widerrufbarer Einwilligung
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Verarbeitungstätigkeit 3: Veröffentlichung von Personenfotografien (Website, Social Media)

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Marketing; Darstellung eigener Leistungen; Portfolio
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung); ergänzend § 22 KUG
Betroffene Personen Abgebildete Personen
Datenkategorien Fotografien; Name (falls in Bildunterschrift oder Metadaten)
Empfänger Website-Hoster; Social-Media-Plattformen (Instagram, Facebook – jeweils eigenverantwortliche Verarbeiter)
Drittland Social-Media-Plattformen: US-Anbieter, EU-US DPF
Speicherdauer Bis Widerruf der Einwilligung; nach Widerruf: unverzüglich entfernen
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Muster 4: Webdesigner/in / Web-Entwickler/in

Verantwortliche/r: [Name, Adresse, E-Mail]
Stand: [Datum]

Besonderheit: Webdesigner entwickeln Systeme, die selbst personenbezogene Daten verarbeiten. Als Auftragnehmer bist du in der Regel Auftragsverarbeiter für deinen Kunden – nicht selbst Verantwortlicher für dessen Nutzerdaten. Dennoch: Während der Entwicklung und beim Testen mit echten Kundendaten können Verantwortlichkeiten entstehen. Außerdem hast du als Unternehmen selbst Verarbeitungstätigkeiten.


Verarbeitungstätigkeit 1: Kundenverwaltung, Projektabwicklung

Wie Muster 1, Verarbeitungstätigkeit 1 – ggf. ergänzen um: Zugangsdaten zu Kundensystemen (CMS, Hosting-Accounts), die im Rahmen des Projekts übergeben werden. Diese gehören in den Passwort-Manager und sind nicht im VVT zu erfassen – wohl aber die Tatsache, dass du Zugang zu Kundensystemen hast.


Verarbeitungstätigkeit 2: Zugang zu Kundensystemen während der Entwicklung

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Entwicklung, Pflege und Wartung von Websites und Web-Applikationen für Kunden
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit dem Kunden
Betroffene Personen Endnutzer der Kundensysteme (Nutzer der Website des Kunden) – Verantwortung liegt beim Kunden
Datenkategorien Im Rahmen der Entwicklung: ggf. Testdaten, Staging-Daten; Zugangsdaten zu Kundensystemen
Empfänger Hosting-Anbieter des Kunden; ggf. eigene Entwicklungsumgebung (lokal oder Cloud)
Drittland Abhängig von eingesetzten Entwicklungstools – prüfen, ob z. B. GitHub Copilot, Figma oder ähnliche US-Dienste Kundendaten verarbeiten
Speicherdauer Zugangsdaten: nach Projektende an Kunden übergeben und aus eigenen Systemen löschen; Testdaten: nach Projektabschluss löschen, keine echten Produktionsdaten im Testsystem verwenden
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Hinweis AVV: Wenn du als Webdesigner im Auftrag eines Kunden dessen Nutzerdaten verarbeitest – z. B. durch Zugang zum CMS, zur Datenbank oder zu Analytics-Daten –, bist du Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Du benötigst mit deinem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser schützt auch dich: Er regelt, was du mit den Daten tun darfst und was nicht.


Muster 5: Heilpraktiker/in

Verantwortliche/r: [Name, Adresse, E-Mail]
Stand: [Datum]

Wichtiger Hinweis: Heilpraktiker verarbeiten Gesundheitsdaten – das sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Für diese gelten erhöhte Anforderungen: Die Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, es sei denn, einer der Ausnahmetatbestände des Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift. Für Heilpraktiker ist das regelmäßig Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Verarbeitung für Zwecke der Gesundheitsversorgung). Zusätzlich gilt das Berufsrecht – Verschwiegenheitspflicht, Schweigepflichtentbindung.

Dieses Muster ist bewusst knapp gehalten und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für Heilpraktiker empfiehlt sich eine Prüfung durch einen auf Heilberufe spezialisierten Anwalt oder Datenschutzberater.


Verarbeitungstätigkeit 1: Patientenverwaltung und Behandlungsdokumentation

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Dokumentation von Anamnese, Diagnose und Behandlungen; Erinnerungshilfe für Folgetermine; gesetzliche Dokumentationspflicht
Rechtsgrundlage Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesundheitsversorgung und rechtliche Verpflichtung)
Betroffene Personen Patienten
Datenkategorien Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten; Anamnese, Beschwerden, Diagnosen (Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO); Behandlungsnotizen; Abrechnungsdaten
Empfänger Praxisverwaltungssoftware (Anbieter: ____, AVV vorhanden: ja/nein); ggf. Labore, Fachärzte (mit Schweigepflichtentbindung); Steuerberater/in (nur Abrechnungsdaten, anonymisiert wenn möglich)
Drittland Nein – Praxisverwaltungssoftware sollte auf deutschen/europäischen Servern laufen. US-Anbieter für Gesundheitsdaten sind datenschutzrechtlich hochproblematisch.
Speicherdauer Behandlungsdokumentation: mind. 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f BGB analog, Berufsrecht); Abrechnungsunterlagen: 10 Jahre (§ 147 AO)
TOMs Siehe TOM-Dokument – besonderer Hinweis: Verschlüsselung der Patientenakte ist bei Gesundheitsdaten zwingend, nicht optional

Verarbeitungstätigkeit 2: Terminverwaltung und Terminbuchung

Pflichtangabe Inhalt
Zweck Verwaltung und Koordination von Patiententerminen
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO, wenn Terminbuchungssystem Gesundheitsdaten enthält (z. B. Behandlungsart)
Betroffene Personen Patienten
Datenkategorien Name, Kontaktdaten, Terminzeit; ggf. Behandlungsgrund (dann: Gesundheitsdaten)
Empfänger Online-Terminbuchungssystem (Anbieter: ____) – bei Gesundheitsdaten: AVV zwingend, Anbieter muss angemessenes Datenschutzniveau bieten
Drittland Kritisch bei Online-Buchungssystemen prüfen – US-Anbieter (Calendly, Acuity Scheduling) für Gesundheitsdaten nicht empfohlen; deutsche Alternativen bevorzugen (z. B. Doctolib mit AVV, appointmed)
Speicherdauer Reine Terminhistorie ohne Behandlungsbezug: 1 Jahr nach Termin; mit Behandlungsbezug: wie Behandlungsdokumentation
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Hinweise zur Anpassung

Was du immer ergänzen musst: - Konkrete Anbieter aller eingesetzten Dienste (Software, Cloud, E-Mail, Videokonferenz) - Ob ein AVV mit diesen Anbietern besteht – und wenn nicht, ob einer benötigt wird - Konkrete Drittland-Situation: Welche Garantie gilt? (EU-US DPF, Standardvertragsklauseln, etc.) - Deine spezifischen Löschfristen und ob du sie technisch umsetzt

Was du im Zweifelsfall rechtlich prüfen lassen solltest: - Rechtsgrundlage für ungewöhnliche Verarbeitungstätigkeiten - Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO): Gesundheit, Religion, politische Überzeugungen - Drittlandübermittlungen in Länder ohne Angemessenheitsbeschluss - Fragen zur Schweigepflicht und ihrer Wechselwirkung mit der DSGVO (Berufsgeheimnisträger)

Jährliche Pflege: Das VVT ist kein einmaliges Dokument. Jeder neue Dienst, jeder Anbieterwechsel, jede neue Verarbeitungstätigkeit muss eingetragen werden. Eine jährliche Überprüfung ist Pflicht – ein kurzer Kalendertermin reicht dafür.