Urheberrecht
Urheberrecht – Bilder, Fotos und fremde Inhalte¶
Warum Bilder so gefährlich sind¶
Urheberrechtsverletzungen durch Bilder sind der häufigste Grund für Abmahnungen gegen Selbständige. Der Grund ist einfach: Bilder sind sichtbar, auffindbar und eindeutig zuzuordnen. Eine Rückwärtsbildersuche bei Google oder TinEye findet in Sekunden jede Website, die ein bestimmtes Bild verwendet. Viele Fotografen und Bildagenturen durchsuchen das Netz systematisch nach unerlaubter Nutzung ihrer Werke – das ist heute weitgehend automatisiert.
Die Grundregel des Urheberrechts¶
Ein Foto, eine Grafik, eine Illustration – jedes kreative Werk ist automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es entsteht. Es braucht keine Registrierung, kein © -Symbol, keinen Vermerk. Der Schutz entsteht kraft Gesetzes und gilt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Das bedeutet: Jedes Bild, das du im Internet findest, ist im Zweifel geschützt. Die Tatsache, dass es frei zugänglich ist, bedeutet nicht, dass es frei nutzbar ist.
Merksatz: Frei zugänglich ist nicht dasselbe wie frei nutzbar. Das Bild auf Google ist nicht automatisch lizenzfrei.
Was du auf deiner Website nicht tun darfst¶
Bilder von Google-Bildersuche verwenden: Die Google-Bildersuche ist eine Suchmaschine, kein Bildarchiv. Sie zeigt Bilder an, die auf anderen Websites liegen – mit deren Urheberrecht. Ein Bild aus der Google-Bildersuche herunterzuladen und auf der eigenen Website zu verwenden ist in aller Regel eine Urheberrechtsverletzung.
Bilder von anderen Websites kopieren: Auch wenn ein Bild auf einer anderen Website zu sehen ist, bedeutet das nicht, dass du es verwenden darfst. Der Websitebetreiber hat eine Lizenz – du nicht.
Stockbilder ohne passende Lizenz verwenden: Viele Stockbild-Plattformen bieten kostenlose Bilder an – aber mit Lizenzbedingungen. Manche Lizenzen erlauben private, aber keine kommerzielle Nutzung. Manche verlangen eine Namensnennung. Lies die Lizenzbedingungen, bevor du ein Bild verwendest.
Bilder mit sichtbaren Logos oder Marken: Selbst wenn du ein Bild legal nutzen darfst, können abgebildete Marken oder Logos Markenrechtsfragen aufwerfen.
Was du stattdessen tun kannst¶
Eigene Fotos: Die sicherste Lösung. Was du selbst fotografiert hast, gehört dir – mit Ausnahmen, auf die wir gleich eingehen.
Lizenzfreie Stockbilder von seriösen Plattformen: Es gibt Plattformen, die wirklich lizenzfreie Bilder für kommerzielle Nutzung anbieten – ohne Namensnennung, ohne Einschränkungen. Prüfe die Lizenzbedingungen sorgfältig und bewahre einen Nachweis der Lizenz auf.
KI-generierte Bilder: Wie in Teil 3 beschrieben, mit Vorsicht und unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Bezahlte Stockbild-Lizenzen: Für professionelle Nutzung oft die sauberste Lösung – du hast eine dokumentierte Lizenz und kannst sie im Streitfall vorweisen.
Fotos mit Personen – das Recht am eigenen Bild¶
Ein eigenes Foto zu machen ist nicht gleichbedeutend damit, es auch zu veröffentlichen. Wenn auf einem Foto eine Person erkennbar ist, greift das Recht am eigenen Bild – geregelt im Kunsturhebergesetz (KUG).
Die Grundregel: Erkennbare Personen müssen der Veröffentlichung eines Fotos zustimmen. Das gilt auch für Fotos, die du selbst gemacht hast, und auch für Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint – wenn sie durch das Bild identifizierbar ist.
Ausnahmen gibt es für Personen des öffentlichen Lebens bei öffentlichen Auftritten, für Versammlungen und Aufzüge, bei denen Personen nur als Teil der Menge erscheinen, und für Bilder, bei denen Personen eindeutig nur als Beiwerk einer Landschaft oder Architektur erscheinen.
Praktische Konsequenzen für Selbständige:
Wenn du Fotos von Veranstaltungen, Workshops oder Kunden-Events auf deiner Website oder in sozialen Medien veröffentlichst, brauchst du die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen. Eine mündliche Einwilligung reicht im Streitfall nicht. Halte Einwilligungen dokumentiert.
Bei Gruppenfotos gilt: Jede erkennbare Person muss eingewilligt haben. Auch wenn du nur drei von zwanzig Personen erkennbar zeigst.
Besondere Vorsicht gilt bei Fotos von Kindern – hier gelten strengere Maßstäbe und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist zwingend.
Was eine Abmahnung kostet¶
Eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eines einzelnen Bildes kann je nach Nutzungsdauer, Reichweite und anwaltlicher Gebührenberechnung zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro kosten. Hinzu kommen Schadensersatzforderungen nach der sogenannten Lizenzanalogie – was hätte die Lizenz gekostet, wenn du sie regulär erworben hättest. Bei professionellen Fotos können das schnell mehrere Hundert Euro pro Bild und Jahr sein.
Wenn du eine Abmahnung erhältst: Unterschreibe die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Lass sie von einem Anwalt prüfen – die Originalerklärung kann Formulierungen enthalten, die dich über das Notwendige hinaus verpflichten. Gleichzeitig: Entferne das betreffende Bild sofort von deiner Website, unabhängig von der rechtlichen Prüfung.
Checkliste: Urheberrecht & Bilder¶
- Alle Bilder auf meiner Website stammen aus eigener Erstellung oder von lizenzierten Quellen.
- Ich habe die Lizenzbedingungen jedes verwendeten Stockbildes gelesen und bewahre einen Nachweis auf.
- Ich nutze keine Bilder aus der Google-Bildersuche oder von fremden Websites.
- Für alle Fotos mit erkennbaren Personen habe ich schriftliche Einwilligungen.
- Ich weiß, was zu tun ist, wenn ich eine Abmahnung erhalte.