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Abmahnung

Abmahnfallen – Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und die Unterlassung durch eine strafbewehrte Erklärung zu versichern. Sie ist kein Bußgeldbescheid und kommt nicht vom Staat – sie kommt von Privatpersonen oder deren Anwälten.

Das klingt weniger bedrohlich als es ist. Eine Abmahnung ist der erste Schritt zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage. Und die Kosten – Anwaltsgebühren des Abmahnenden, die du in vielen Fällen tragen musst, plus eigene Anwaltskosten – können schnell im vierstelligen Bereich liegen.

Die häufigsten Abmahnfallen für Selbständige

Bilder ohne Lizenz haben wir im vorherigen Abschnitt besprochen. Sie sind der häufigste Grund.

Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum: Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, ist zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet. Ein fehlendes Impressum ist abmahnfähig – und wird es regelmäßig. Gleiches gilt für ein unvollständiges Impressum, das zum Beispiel die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die zuständige Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen vergisst.

Fehlende oder veraltete Datenschutzerklärung: Seit der DSGVO ist eine Datenschutzerklärung Pflicht für jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede Website, spätestens durch Webserver-Logfiles oder Kontaktformulare. Eine fehlende, unvollständige oder veraltete Erklärung ist ein Risiko.

Fehlerhafte AGB: Wer AGB verwendet, muss sicherstellen, dass sie keine unwirksamen Klauseln enthalten. Unwirksame AGB-Klauseln sind ein klassisches Abmahnthema, insbesondere im Online-Handel.

Wettbewerbsrechtliche Verstöße: Irreführende Werbung, fehlende Preisangaben, falsche Produktbeschreibungen – alles, was als unlauterer Wettbewerb gewertet werden kann, ist abmahnfähig nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Fehlende Widerrufsbelehrung im Online-Handel: Wer online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, muss über das Widerrufsrecht informieren. Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist ein häufiger Abmahngrund im E-Commerce.

Nicht-DSGVO-konforme Newsletter: Wer einen Newsletter versendet, braucht eine dokumentierte Einwilligung jedes Empfängers – das sogenannte Double-Opt-in. Wer das nicht nachweisen kann, riskiert Abmahnungen und DSGVO-Bußgelder.

Software ohne gültige Lizenz: Eine Abmahnfalle, die die meisten nicht auf dem Radar haben. Wer Software einsetzt, für die keine gültige kommerzielle Lizenz vorliegt, riskiert Abmahnungen und Schadensersatzforderungen – auch dann, wenn es aus Unwissenheit passiert ist.

Die häufigsten Szenarien in der Praxis:

Private Lizenz, gewerbliche Nutzung: Viele Programme – darunter bekannte Schriften, Bildbearbeitungstools und Office-Pakete – unterscheiden in ihren Lizenzbedingungen zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Wer eine Software privat erwirbt und dann im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit einsetzt, verletzt in der Regel die Lizenzbedingungen. Das gilt auch für Schriftarten (Fonts): Schriften, die für private Nutzung kostenlos sind, können für kommerzielle Nutzung – also auch auf der eigenen Unternehmenswebsite oder in Kundenunterlagen – kostenpflichtig oder gesperrt sein.

Freeware und Open-Source mit Einschränkungen: Nicht jede kostenlose Software darf auch kommerziell genutzt werden. Prüfe die Lizenz jedes kostenlosen Tools: GPL, MIT, Apache und Creative Commons (je nach Variante) erlauben in der Regel auch kommerzielle Nutzung – aber einige Freeware-Lizenzen schließen kommerzielle Nutzung ausdrücklich aus.

Software-Audits: Größere Softwarehersteller (Microsoft, Adobe, Autodesk) führen regelmäßig Lizenz-Audits durch – Überprüfungen, ob eingesetzte Software ordnungsgemäß lizenziert ist. Diese können empfindliche Nachzahlungen und Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Tooling für Kundenprojekte: Wer als Webdesigner oder Entwickler arbeitet, der Tools und Bibliotheken in Kundenprojekte einbaut, muss sicherstellen, dass die Lizenzen dieser Tools auch für die kommerzielle Nutzung im Kundenprojekt gelten. Einige Lizenzen verbieten den Einsatz in kommerziellen Produkten Dritter.

Was schützt: Ein kurzes Software-Inventar (das du ohnehin aus Sicherheitsgründen anlegen solltest – siehe Kapitel Endgeräte) mit einem Spalte „Lizenz geprüft: ja/nein". Für alle genutzten Schriften die Lizenz in einer Kopie aufbewahren. Bei Unsicherheit: viele professionelle Anbieter (Adobe Fonts, Google Fonts Pro, MyFonts) bieten kommerzielle Lizenzen zu überschaubaren Preisen an.

Wie du dich schützt

Regelmäßige Website-Überprüfung: Lass deine Website mindestens einmal jährlich auf rechtliche Konformität prüfen – Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung. Viele Anwälte bieten dafür pauschale Überprüfungsangebote an.

Aktuelle Vorlagen nutzen: Für Datenschutzerklärungen und Impressumstexte gibt es seriöse Generator-Tools von Anwaltskanzleien und Verbraucherschutzorganisationen. Diese Tools berücksichtigen aktuelle Rechtsprechung – im Gegensatz zu Texten, die du einmal kopiert und seitdem nicht mehr angefasst hast.

Dokumentation aufbauen: Bewahre Nachweise auf: Bildlizenzen, Newsletter-Einwilligungen, Einwilligungen zur Bildveröffentlichung. Im Streitfall trägst du die Beweislast.

Im Abmahnfall: Ruhe bewahren und Anwalt einschalten. Unterschreibe keine Unterlassungserklärung ungeprüft, zahle keine Forderungen ohne Prüfung, entferne aber das beanstandete Material sofort. Fristen beachten – Abmahnungen enthalten oft kurze Reaktionsfristen.

Tipp: Das Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen (seit 2021) hat die Möglichkeiten für Massenabmahnungen eingeschränkt. Abmahnungen wegen geringfügiger DSGVO-Verstöße durch Mitbewerber sind seitdem schwieriger durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, dass Abmahnungen verschwunden sind – nur dass das Risiko bei manchen Verstößen etwas gesunken ist.

Checkliste: Abmahnfallen vermeiden

  • Mein Impressum ist vollständig und aktuell.
  • Meine Datenschutzerklärung ist vorhanden, aktuell und deckt alle Dienste ab, die ich nutze.
  • Meine AGB (falls vorhanden) wurden anwaltlich geprüft.
  • Meine Widerrufsbelehrung ist korrekt (falls ich online an Verbraucher verkaufe).
  • Mein Newsletter-Verteiler basiert auf dokumentierten Double-Opt-in-Einwilligungen.
  • Ich überprüfe meine Website mindestens einmal jährlich auf rechtliche Konformität.
  • Alle eingesetzten Schriften (Fonts) sind für kommerzielle Nutzung lizenziert.
  • Alle eingesetzten Tools und Programme haben eine Lizenz, die gewerbliche Nutzung erlaubt.
  • Lizenznachweise für Software und Schriften sind dokumentiert und aufbewahrt.