Besondere Pflichten für Berufsgeheimnisträger¶
Dieses Kapitel ist nicht für jeden relevant – aber für die, die es betrifft, ist es unverzichtbar.
Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und andere Berufsgruppen nach § 203 StGB unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht, die weit über die allgemeinen Datenschutzpflichten hinausgeht. Wer dieser Gruppe angehört, trägt strafrechtliche Verantwortung – nicht nur für eigenes Handeln, sondern auch für Versäumnisse bei der Organisation der IT-Sicherheit.
Für alle anderen gilt: Dieses Kapitel kann übersprungen werden. Wer unsicher ist, ob er betroffen ist, findet im ersten Abschnitt eine klare Übersicht der erfassten Berufsgruppen.
Dieses Kapitel behandelt:
- Was § 203 StGB schützt – und wen er betrifft
- Warum unzureichende IT-Sicherheit eine Straftat sein kann
- Die Hilfspersonenvereinbarung: Pflichtvertrag neben dem AVV
- Berufsspezifische Anforderungen für Ärzte (inkl. KBV-Richtlinie), Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer
- Checkliste für den Praxisalltag