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Besondere Pflichten für Berufsgeheimnisträger

Dieses Kapitel ist nicht für jeden relevant – aber für die, die es betrifft, ist es unverzichtbar.


Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und andere Berufsgruppen nach § 203 StGB unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht, die weit über die allgemeinen Datenschutzpflichten hinausgeht. Wer dieser Gruppe angehört, trägt strafrechtliche Verantwortung – nicht nur für eigenes Handeln, sondern auch für Versäumnisse bei der Organisation der IT-Sicherheit.

Für alle anderen gilt: Dieses Kapitel kann übersprungen werden. Wer unsicher ist, ob er betroffen ist, findet im ersten Abschnitt eine klare Übersicht der erfassten Berufsgruppen.

Dieses Kapitel behandelt:

  • Was § 203 StGB schützt – und wen er betrifft
  • Warum unzureichende IT-Sicherheit eine Straftat sein kann
  • Die Hilfspersonenvereinbarung: Pflichtvertrag neben dem AVV
  • Berufsspezifische Anforderungen für Ärzte (inkl. KBV-Richtlinie), Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer
  • Checkliste für den Praxisalltag